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Kampfrichterinformationen

Bericht von Gabi und Roland

 

Parcourbau

Regelauslegung

Kampfrichterhinweise

Regeln neu 2006
Edition Österreichausgabe

In der österr. Ausgabe sind kleine Modifikationen enthalten um das Regelwerk für die Verwendung beim ÖSB zu gestalten.

Web - sites für Int.Range officer:

IROA IPSC

NROI USPSA

 

 

 

 

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update 25-1-2005


Kampfrichterhinweise

 

Neues IPSC Regelwerk 2006

Regeln neu 2006
Edition Österreichausgabe

 

Regeln neu 2006
Originalausgabe (englisch)

 

Neue Liste der Production Waffen

 

 

 

 

 

 

 


 

Änderungen in der 15. Edition IPSC Regelwerk

(Allgemeiner Regelteil, Divisionen und deren Festlegungen sind nicht enthalten!)

Die wichtigsten Änderungen der neuen 15. Ausgabe des IPSC-Regelwerkes von Hans Kurz.

Bitte beachten Sie, daß im Bereich der IPSC-Austria nicht in der Production Division gestartet werden kann, sofern keine Entspannvorrichtung vorhanden ist, wie z.B. Tanfoglio, P9, CZ75 etc. Ein manuelles Entspannen des Hahns wird nicht toleriert (Sicherheit)!

Auf Beschluß des Vorstandes vom 18.7.2003 wird oben stehende Regelung aufgehoben!!

 

 

 

 

 

Weiterhin sind folgende Änderungen im internationalen Regelwerk gravierend:
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

2.1.3 Sichere Entfernungen - Wann immer bei einer Schießübung Metallziele Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während des Beschießens eine Mindestentfernung von 7 Metern einhalten. Wo immer mög-lich, sollte dies durch physische Hindernisse geschehen. Wenn Charge Lines verwandt wer-den um die Annäherung zu verhindern, müssen sie mindesten in 8 Metern Entfernung platziert werden, damit der Teilnehmer unabsichtlich übertreten kann und trotzdem noch außerhalb der 7 Meter Mindestabstand ist.

2.2.1 Charge Lines und Fault Lines - Vorzugsweise soll der Teilnehmer in seinen Bewegungsmög-lichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt werden. Der Einsatz von Charge und Fault Li-nes ist aber erlaubt. Charge- und Faultlines sollen aus Holzlatten oder ähnlichem Material ge-baut werden und sollen mindestens 2 cm über das Bodenniveau hinaus ragen. Dies ermög-licht dem Teilnehmer sowohl eine optische als auch eine physische Rückmeldung um unab-sichtliches Übertreten dieser Linien zu vermeiden. Charge- und Faultlines müssen sicher in ih-rer Position verankert sein, damit sie über einen ganzen Bewerb immer die gleiche Bedingung für die Schützen erzeugen.

2.4.1 Den Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender Weise gestat-tet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen und das Sportgerät zeigt in eine sichere Richtung. Jeder Verstoß dagegen wird mit Match-Disqualifikation geahndet (siehe Re-gel 10.5.1 & 10.5.12)

2.5 Händler Areale
2.5.1 Händler (Personen oder Gesellschaften die auf IPSC Bewerben ihre Ware ausstellen oder verkaufen) sind ausschließlich selbst verantwortlich, für die Sicherheit und sichere Handha-bung ihrer Produkte und tragen dafür Sorge, dass ihre Ware so ausgestellt wird, dass keine Personen gefährdet werden. Es wird empfohlen, komplette Waffen vor der Ausstellung zu de-aktivieren.
2.5.2 Der Range Master ( in Absprache mit dem Match Direktor) muss das Händler Areal klar ab-grenzen und er kann "praktische Richtlinien" für alle Aussteller erlassen, welche diese mit Blick auf Ihre Handelsware umsetzen.
2.5.3 Teilnehmer dürfen ungeladene Sportgeräte der Händler handhaben, solange sie vollständig innerhalb des ausgewiesenen Händler Areals bleiben, vorausgesetzt sie tragen Sorge dafür, dass die Mündung nicht auf Personen zeigt, während sie das Sportgerät handhaben.
2.5.4 Teilnehmer dürfen das Sportgerät mit dem Sie den Bewerb schießen innerhalb des Händler Areals nicht ziehen oder holstern (siehe Regel 10.5.1). Teilnehmer, welche die Unterstützung eines Büchsenmachers für ihr Sportgerät suchen, müssen dieses in einem ausgewiesenen Sicherheitsbereich in eine Tasche oder Hülle Packen, bevor sie in das Händler Areal gehen.

3.2.4 Nachdem die schriftliche Parcoursbeschreibung den Teilnehmern verlesen und aufkommende Fragen beantwortet wurden, ist den Teilnehmer eine geordnete Begehung des Parcours (walkthrough) zu erlauben. Die hierfür zulässig Zeit wird vom Range Officer festgelegt und sollte für alle Teilnehmer identisch sein. Falls der Parcours bewegliche Ziele oder ähnliches enthält, sollten diese den Teilnehmern vorgeführt werden. Auch hier gilt: alle Teilnehmer erhal-ten die gleiche Anzahl und Dauer von Vorführungen.

4.1.5 Ein einzelnes, vollständiges Ziel, durch die Verwendung von Klebestreifen, Farbe oder ande-ren Dingen als zwei Ziele zu deklarieren, ist verboten.

Teilnehmer, die ihr Sportgerät in einem Holster tragen, müssen den Magazinschacht leer haben und der Hammer oder das Schlagstück müssen entspannt sein. Verstöße hiergegen bewirken beim ersten Verstoß eine Verwarnung, Folgeverstöße im gleichen Bewerb werden jedoch nach Abschnitt 10.6 geahndet.

8.3.7 "If clear, hammer down, holster" ( "Falls leer, abschlagen, holstern" )- Nachdem dieser Befehl gegeben wurde, darf der Teilnehmer nicht weiter schießen (siehe Regel 10.6.1) Wäh-rend das Sportgerät sicher in Hauptschussrichtung zeigt, muss der Teilnehmer eine finale Si-cherheitsüberprüfung durchführen wie folgt:
8.3.7.1 Selbstlader - den Schlitten schließen und den Abzug betätigen (ohne den Ham-mer, falls vorhanden, zu berühren).
8.3.7.2 Revolver - die leere Trommel einschwenken (ohne den Hammer, falls vorhanden zu berühren)
8.3.7.3 Wenn das Sportgerät nachweist, dass es leer war, muss es der Teilnehmer hol-stern. Sobald die Hände des Teilnehmers das geholsterte Sportgerät los gelassen haben, gilt der Parcours als beendet.
8.3.7.4 Falls das Sportgerät nicht nachweisen konnte, dass es leer war, wird der Range Officer den Befehl von Absatz 8.3.6 wiederholen (siehe auch Regel 10.4.3)

ACHTUNG ! Der Schütze ist selbst für das Entladen verantwortlich. Obwohl er unter dem Kommando des Range Officers steht, trifft ihn die volle Verantwortung, wenn beim Entladen ein Schuss bricht.
Dies ist eine der wesentlichsten Änderungen in den Handgun Rules 2004.

8.7 Sight Pictures (Visierbild prüfen)
8.7.1 Wettbewerbern ist es stets verboten, mit einem geladenen Sportgerät vor dem Startsignal nehmen ein Zielbild (Sight Picture) auf zu nehmen. Verstöße dagegen werden mit einer Ver-warnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs geahndet.
8.7.2 Wenn der Matchveranstalter das Sight Pictures vor dem Start Signal auch mit ungeladenem Sportgerät verbietet, muss der Teilnehmer in der schriftlichen Parcoursbeschreibung darauf hingewiesen werden. Verstöße dagegen werden mit einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs ge-ahndet.
8.7.3 Wenn es dem Teilnehmer erlaubt ist, vor dem Startsignal Sight Picture zu nehmen, darf er dies nur auf ein einzelnes Ziel um festzustellen, ob sein Visier richtig eingestellt ist. Teilneh-mer, die eine ganze Zielgruppe oder Schießposition erfassen (überstreichen) erhalten einen Ablauffehler für jeden Verstoß.
8.7.4 Teilnehmern ist es verboten, während der Standüberprüfung (walkthrough) außer den eigenen Händen irgendwelche Zielhilfen (z.B. ganze Teile oder Nachahmungen von Sportgeräten, ein-schließlich Zubehör davon) zu benutzen. Verstöße hiergegen werden mit einem Ablauffehler je Verstoß bestraft (siehe auch Regel 10.5.1).
8.7.5 Niemandem ist es erlaubt durch einen Parcours zu gehen ohne die vorherige Erlaubnis des zuständigen Range Officers oder des Range Masters. Verstöße dagegen werden mit einer Verwarnung für den Erstverstoß geahndet, können aber bei einem weiteren Verstoß nach Ab-schnitt 10.6 geahndet werden.

9.1.6 Außer wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich als Soft Cover (siehe Regel 4.1.5.2) vermerkt sind, gelten alle Aufbauten , Sichtschirme und andere Hindernisse als "Hard Cover". Wenn nach Meinung der Range Officers
9.1.6.1 Ein Geschoss komplett im Hard Cover trifft und dahinter ein Wertungsziel oder eine Strafscheibe trifft, wird der Schuss nicht gewertet.
9.1.6.2 Ein Geschoss komplett im Hard Cover trifft und dahinter ein Stahlziel trifft oder um-wirft, wir dies als Fehler der Standausrüstung gewertet (siehe 4.6) und der Teilneh-mer erhält einen Re-Shoot, nachdem der Stand wieder hergerichtet wurde.
9.1.6.3 Ein Geschoss nur teilweise im Hard Cover trifft und dahinter ein Wertungsziel oder eine Strafscheibe trifft, wird der Schuss normal gewertet.
9.1.6.4 Ein Geschoss nur teilweise im Hard Cover trifft und dahinter ein Stahlziel trifft oder umwirft, wir der Treffer auf den Stahlziel als Treffer oder Strafe gewertet, je nach Art des Ziels.

9.10.2 Falls, nach Meinung einer Einspruchskommission, die vom Teilnehmer für einen Parcours benötigte Zeit unrealistisch ist, muss für den Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden (siehe Regel 9.7.4)
9.10.3 Ein Teilnehmer, der auf ein Startsignal reagiert, aber, aus welchem Grund auch immer, seinen Ablauf dann nicht fortsetzt und somit keine Zeit auf dem offiziellen Zeitmessgerät erfasst wird, erhält für diese Übung als Zeit "0" und als Punkte "0".

10.2.8 Wenn eine Parcoursbeschreibung die ausschließliche Benutzung der starken oder schwachen Hand vorsieht, erhält der Teilnehmer keine Strafe dafür, dass er beide Hände zum Betätigen einer externen Sicherung , zum Nachladen oder zur sicheren Störungsbeseitigung benutzt. Er erhält aber ............

10.4.2 Ein Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern vor dem Teilnehmer trifft, außer wenn er auf ein Ziel, welches näher als 3 Meter steht, abgegeben wird. Ein Geschoss, welches nach Meinung des Range Officers den Boden innerhalb von 3 Metern vor dem Teilnehmer trifft aber durch eine pulverlose Hülse (SquibLoad) verursacht wurde ist von dieser Regel ausgenom-men.
10.4.3 Jeder Schuss der bricht während der Vorbereitung, dem Laden, Nachladen oder Entladen des Sportgeräts. Dies schließt jeden Schuss ein, während des Ablaufs beschrieben in Abschnitt 8.3.7
10.4.3.1 Ausnahme - eine Detonation, die geschieht, während des Entladens des Sportge-räts ist nicht als Schussabgabe und Grundlage einer Disqualifikation vom Bewerb anzusehen. Es können jedoch die Bestimmungen von Abschnitt 5.1.6 zum tragen kommen.

 

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