2.1.3 Sichere
Entfernungen - Wann immer bei einer Schießübung Metallziele
Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden,
um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während
des Beschießens eine Mindestentfernung von 7 Metern einhalten.
Wo immer mög-lich, sollte dies durch physische Hindernisse
geschehen. Wenn Charge Lines verwandt wer-den um die Annäherung
zu verhindern, müssen sie mindesten in 8 Metern Entfernung
platziert werden, damit der Teilnehmer unabsichtlich übertreten
kann und trotzdem noch außerhalb der 7 Meter Mindestabstand
ist.
2.2.1 Charge
Lines und Fault Lines - Vorzugsweise soll der Teilnehmer in seinen
Bewegungsmög-lichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt
werden. Der Einsatz von Charge und Fault Li-nes ist aber erlaubt.
Charge- und Faultlines sollen aus Holzlatten oder ähnlichem
Material ge-baut werden und sollen mindestens 2 cm über das
Bodenniveau hinaus ragen. Dies ermög-licht dem Teilnehmer
sowohl eine optische als auch eine physische Rückmeldung
um unab-sichtliches Übertreten dieser Linien zu vermeiden.
Charge- und Faultlines müssen sicher in ih-rer Position verankert
sein, damit sie über einen ganzen Bewerb immer die gleiche
Bedingung für die Schützen erzeugen.
2.4.1 Den
Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender
Weise gestat-tet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen
und das Sportgerät zeigt in eine sichere Richtung. Jeder
Verstoß dagegen wird mit Match-Disqualifikation geahndet
(siehe Re-gel 10.5.1 & 10.5.12)
2.5 Händler
Areale
2.5.1 Händler (Personen oder Gesellschaften die auf IPSC
Bewerben ihre Ware ausstellen oder verkaufen) sind ausschließlich
selbst verantwortlich, für die Sicherheit und sichere Handha-bung
ihrer Produkte und tragen dafür Sorge, dass ihre Ware so
ausgestellt wird, dass keine Personen gefährdet werden. Es
wird empfohlen, komplette Waffen vor der Ausstellung zu de-aktivieren.
2.5.2 Der Range Master ( in Absprache mit dem Match Direktor)
muss das Händler Areal klar ab-grenzen und er kann "praktische
Richtlinien" für alle Aussteller erlassen, welche diese
mit Blick auf Ihre Handelsware umsetzen.
2.5.3 Teilnehmer dürfen ungeladene Sportgeräte der Händler
handhaben, solange sie vollständig innerhalb des ausgewiesenen
Händler Areals bleiben, vorausgesetzt sie tragen Sorge dafür,
dass die Mündung nicht auf Personen zeigt, während sie
das Sportgerät handhaben.
2.5.4 Teilnehmer dürfen das Sportgerät mit dem Sie den
Bewerb schießen innerhalb des Händler Areals nicht
ziehen oder holstern (siehe Regel 10.5.1). Teilnehmer, welche
die Unterstützung eines Büchsenmachers für ihr
Sportgerät suchen, müssen dieses in einem ausgewiesenen
Sicherheitsbereich in eine Tasche oder Hülle Packen, bevor
sie in das Händler Areal gehen.
3.2.4 Nachdem
die schriftliche Parcoursbeschreibung den Teilnehmern verlesen
und aufkommende Fragen beantwortet wurden, ist den Teilnehmer
eine geordnete Begehung des Parcours (walkthrough) zu erlauben.
Die hierfür zulässig Zeit wird vom Range Officer festgelegt
und sollte für alle Teilnehmer identisch sein. Falls der
Parcours bewegliche Ziele oder ähnliches enthält, sollten
diese den Teilnehmern vorgeführt werden. Auch hier gilt:
alle Teilnehmer erhal-ten die gleiche Anzahl und Dauer von Vorführungen.
4.1.5 Ein
einzelnes, vollständiges Ziel, durch die Verwendung von Klebestreifen,
Farbe oder ande-ren Dingen als zwei Ziele zu deklarieren, ist
verboten.
Teilnehmer,
die ihr Sportgerät in einem Holster tragen, müssen den
Magazinschacht leer haben und der Hammer oder das Schlagstück
müssen entspannt sein. Verstöße hiergegen bewirken
beim ersten Verstoß eine Verwarnung, Folgeverstöße
im gleichen Bewerb werden jedoch nach Abschnitt 10.6 geahndet.
8.3.7 "If
clear, hammer down, holster" ( "Falls leer, abschlagen,
holstern" )- Nachdem dieser Befehl gegeben wurde, darf der
Teilnehmer nicht weiter schießen (siehe Regel 10.6.1) Wäh-rend
das Sportgerät sicher in Hauptschussrichtung zeigt, muss
der Teilnehmer eine finale Si-cherheitsüberprüfung durchführen
wie folgt:
8.3.7.1 Selbstlader - den Schlitten schließen und den Abzug
betätigen (ohne den Ham-mer, falls vorhanden, zu berühren).
8.3.7.2 Revolver - die leere Trommel einschwenken (ohne den Hammer,
falls vorhanden zu berühren)
8.3.7.3 Wenn das Sportgerät nachweist, dass es leer war,
muss es der Teilnehmer hol-stern. Sobald die Hände des Teilnehmers
das geholsterte Sportgerät los gelassen haben, gilt der Parcours
als beendet.
8.3.7.4 Falls das Sportgerät nicht nachweisen konnte, dass
es leer war, wird der Range Officer den Befehl von Absatz 8.3.6
wiederholen (siehe auch Regel 10.4.3)
ACHTUNG !
Der Schütze ist selbst für das Entladen verantwortlich.
Obwohl er unter dem Kommando des Range Officers steht, trifft
ihn die volle Verantwortung, wenn beim Entladen ein Schuss bricht.
Dies ist eine der wesentlichsten Änderungen in den Handgun
Rules 2004.
8.7 Sight
Pictures (Visierbild prüfen)
8.7.1 Wettbewerbern ist es stets verboten, mit einem geladenen
Sportgerät vor dem Startsignal nehmen ein Zielbild (Sight
Picture) auf zu nehmen. Verstöße dagegen werden mit
einer Ver-warnung für den Erstverstoß und je einem
Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben
Wettbewerbs geahndet.
8.7.2 Wenn der Matchveranstalter das Sight Pictures vor dem Start
Signal auch mit ungeladenem Sportgerät verbietet, muss der
Teilnehmer in der schriftlichen Parcoursbeschreibung darauf hingewiesen
werden. Verstöße dagegen werden mit einer Verwarnung
für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für
jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs ge-ahndet.
8.7.3 Wenn es dem Teilnehmer erlaubt ist, vor dem Startsignal
Sight Picture zu nehmen, darf er dies nur auf ein einzelnes Ziel
um festzustellen, ob sein Visier richtig eingestellt ist. Teilneh-mer,
die eine ganze Zielgruppe oder Schießposition erfassen (überstreichen)
erhalten einen Ablauffehler für jeden Verstoß.
8.7.4 Teilnehmern ist es verboten, während der Standüberprüfung
(walkthrough) außer den eigenen Händen irgendwelche
Zielhilfen (z.B. ganze Teile oder Nachahmungen von Sportgeräten,
ein-schließlich Zubehör davon) zu benutzen. Verstöße
hiergegen werden mit einem Ablauffehler je Verstoß bestraft
(siehe auch Regel 10.5.1).
8.7.5 Niemandem ist es erlaubt durch einen Parcours zu gehen ohne
die vorherige Erlaubnis des zuständigen Range Officers oder
des Range Masters. Verstöße dagegen werden mit einer
Verwarnung für den Erstverstoß geahndet, können
aber bei einem weiteren Verstoß nach Ab-schnitt 10.6 geahndet
werden.
9.1.6 Außer
wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich
als Soft Cover (siehe Regel 4.1.5.2) vermerkt sind, gelten alle
Aufbauten , Sichtschirme und andere Hindernisse als "Hard
Cover". Wenn nach Meinung der Range Officers
9.1.6.1 Ein Geschoss komplett im Hard Cover trifft und dahinter
ein Wertungsziel oder eine Strafscheibe trifft, wird der Schuss
nicht gewertet.
9.1.6.2 Ein Geschoss komplett im Hard Cover trifft und dahinter
ein Stahlziel trifft oder um-wirft, wir dies als Fehler der Standausrüstung
gewertet (siehe 4.6) und der Teilneh-mer erhält einen Re-Shoot,
nachdem der Stand wieder hergerichtet wurde.
9.1.6.3 Ein Geschoss nur teilweise im Hard Cover trifft und dahinter
ein Wertungsziel oder eine Strafscheibe trifft, wird der Schuss
normal gewertet.
9.1.6.4 Ein Geschoss nur teilweise im Hard Cover trifft und dahinter
ein Stahlziel trifft oder umwirft, wir der Treffer auf den Stahlziel
als Treffer oder Strafe gewertet, je nach Art des Ziels.
9.10.2 Falls,
nach Meinung einer Einspruchskommission, die vom Teilnehmer für
einen Parcours benötigte Zeit unrealistisch ist, muss für
den Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden (siehe Regel 9.7.4)
9.10.3 Ein Teilnehmer, der auf ein Startsignal reagiert, aber,
aus welchem Grund auch immer, seinen Ablauf dann nicht fortsetzt
und somit keine Zeit auf dem offiziellen Zeitmessgerät erfasst
wird, erhält für diese Übung als Zeit "0"
und als Punkte "0".
10.2.8 Wenn
eine Parcoursbeschreibung die ausschließliche Benutzung
der starken oder schwachen Hand vorsieht, erhält der Teilnehmer
keine Strafe dafür, dass er beide Hände zum Betätigen
einer externen Sicherung , zum Nachladen oder zur sicheren Störungsbeseitigung
benutzt. Er erhält aber ............
10.4.2 Ein
Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern vor dem Teilnehmer
trifft, außer wenn er auf ein Ziel, welches näher als
3 Meter steht, abgegeben wird. Ein Geschoss, welches nach Meinung
des Range Officers den Boden innerhalb von 3 Metern vor dem Teilnehmer
trifft aber durch eine pulverlose Hülse (SquibLoad) verursacht
wurde ist von dieser Regel ausgenom-men.
10.4.3 Jeder Schuss der bricht während der Vorbereitung,
dem Laden, Nachladen oder Entladen des Sportgeräts. Dies
schließt jeden Schuss ein, während des Ablaufs beschrieben
in Abschnitt 8.3.7
10.4.3.1 Ausnahme - eine Detonation, die geschieht, während
des Entladens des Sportge-räts ist nicht als Schussabgabe
und Grundlage einer Disqualifikation vom Bewerb anzusehen. Es
können jedoch die Bestimmungen von Abschnitt 5.1.6 zum tragen
kommen.
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